Verein
Aufgaben & Ziele

Das wollen wir

Wir, der Verkehrsverein Harsewinkel, verstehen uns als Interessenvertretung aller Unternehmen, die wollen, dass der Einkaufs- und Wohnstandort Harsewinkel weiter an Attraktivität gewinnt. Unser Bestreben ist es, in unserer Stadt den Einkaufs-und Freizeitwert auszubauen sowie eine Vielzahl familien- und umweltfreundlicher Arbeitsplätze am Ort zu erhalten.

Das tun wir

Wir bieten unseren Mitgliedern Informationen, planen und realisieren bedeutende Standortwerbemaßnahmen inner-und außerhalb von Harsewinkel. Wir unterstützen Attraktionen und organisieren Verkaufsausstellungen. Darüber hinaus werden wir als Sprachrohr der Harsewinkeler Gewerbetreibenden wahrgenommen. Wir melden uns in Belangen der Standortpolitik zu Wort, stellen im Bedarfsfall Forderungen an Politik und Verwaltung und geben in Kooperation mit anderen Aktiven wertvolle Impulse. Denn wir wollen, dass sich das Leben und Arbeiten in unserer Stadt qualitativ weiterentwickelt.

Seit 40 Jahren aktiv für Menschen

Die Geschichte unseres Vereins reicht zurück bis in die Nachkriegszeit: 1948/49 gründete sich in Harsewinkel ein Katholischer Kaufmännischer Verein (KKV), der bis Ende der 60er Jahre mit einer Vielzahl von Aktionen die Menschen zu begeistern wusste. 1970 gründeten ehemals Aktive des KKV den Verkehrsverein Harsewinkel. Seinen guten Namen verdankt er in erster Linie den viel beachteten Veranstaltungen für die Harsewinkler und ihre auswärtigen Gäste.

Gemeinsame Zielsetzung

Damit ist die seit 40 Jahren im Grundsatz unveränderte Zielrichtung des Verkehrsvereins angesprochen. Wir wollen, dass die Menschen sich in Harsewinkel wohl fühlen, gleich, ob sie hier leben, arbeiten, ihre Freizeit verbringen, Feste feiern, ihre Einkäufe tätigen oder das hochwertige Dienstleistungsangebot nutzen.
Wir wollen dazu beitragen, dass sich die Bürgerinnen und Bürger mit ihrer Stadt identifizieren und sie als ihren Lebensmittelpunkt ansehen. Wir wollen, dass Harsewinkel als Ort des Wohnens, Arbeitens, Einkaufens kontinuierlich an Attraktivität und Qualität gewinnt.
Und wir streben an, den Freizeit- und Erholungswert unserer Stadt weiter zu verbessern und ihre Standortstärken – die Nähe zur Natur sowie ein reichhaltiges Kultur- und Sportangebot – auszubauen.

Ihre Ansprechpartner

Der Verkehrsverein Harsewinkel ist – wie der Name schon sagt – ein eingetragener Verein mit gemeinnützigem Zweck.
Der Verein wird vertreten durch folgende, von der Mitgliederversammlung gewählte Vorstandsmitglieder:

Geschäftsführer:
c/o LVM Versicherungsbüro Everding
August-Claas-Straße 38
33428 Harsewinkel

Tel.: 05247 3603
E-Mail: geschaeftsfuehrer@verkehrsverein-harsewinkel.de

Kassierer:
Heinz Tillmann
c/o Harsewinkel e. G.
Münsterstraße 40a
33428 Harsewinkel

Tel.: 05247 3984
E-Mail: kassierer@verkehrsverein-harsewinkel.de

Beisitzer:
Gaby Wendland, Sascha Hempel, Markus Wiegert

Verantwortliche und Aktivenkreise:
Darüber hinaus gibt es Verantwortliche und Aktivenkreise, die sich um die einzelnen Events und Veranstaltungen kümmern.

Stv. Vorsitzende:
Chris Brentrup
c/o Brentrup – Ihr Bettenspezialist
Alter Markt 4
33428 Harsewinkel

Tel.: 05247 2253
E-Mail: stv.vorsitzender@verkehrsverein-harsewinkel.de

Bernhard Brockmann
c/o Fotoparadies
Gütersloher Straße 26
33428 Harsewinkel

Tel.: 05247 2030
E-Mail: stv.vorsitzender@verkehrsverein-harsewinkel.de

Die Satzung des Verkehrsvereins Harsewinkel e. V.

§ 1 Name und Sitz
Der Verein trägt den Namen „Verkehrsverein Harsewinkel“ mit dem Zusatz eingetragener Verein (e.V.). Der Verein hat seinen Sitz in Harsewinkel.

§ 2 Vereinszweck
Vereinszweck ist die Erhaltung, Förderung und Präsentation des landschaftlichen, kulturellen und wirtschaftlichen Lebensraumes Harsewinkel.

§ 3 Einkünfte, Vereinsvermögen und Geschäftsjahr
Alle Einnahmen des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwandt werden. Die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile. Es darf kein Vereinsmitglied durch Verwaltungsausgaben, die dem Vereinszweck fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Das Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr.

§ 4 Mitgliedschaft
Vereinsmitglieder können alle natürlichen und juristischen Personen des öffentlichen und des privaten Rechtes werden, die an der Förderung des Vereinszwecks interessiert sind. Über die Aufnahme von Vereinsmitgliedern entscheidet der Vorstand. Die Mitgliedschaft endet durch Austritt oder durch Ausschluß. Der Austritt ist nur am Ende des Geschäftsjahres möglich und hat durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand mit einer Frist von drei Monaten vor Ablauf des Kalenderjahres zu erfolgen.
Durch Beschluß des Vorstandes kann ein Vereinsmitglied aus dem Verein ausgeschlossen werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Ausschließungsgründe sind insbesondere:
• Grobe Verstöße gegen Satzung und Vereinsinteressen sowie gegen Beschlüsse und Anordnungen der Vereinsorgane
• Unehrenhaftes Verhalten innerhalb und außerhalb des Vereins
• Nichtzahlung des Mitgliederbeitrages.
Ausgeschiedene und ausgeschlossene Mitglieder verlieren alle Rechte gegenüber dem Verein. Sie haben keinen Anspruch auf Erstattung geleisteter Beiträge und Zuwendungen gleich welcher Art.

§ 5 Mitgliedsbeiträge
Der Eintritt in den Verein verpflichtet zur Zahlung des Mitgliedsbeitrages. Die Höhe des Mitgliedsbeitrages wird von der Mitgliederversammlung festgelegt und ist für alle Mitglieder verbindlich.

§ 6 Vereinsorgane
Vorstand und Mitgliederversammlung bilden die Organe des Vereins.

§ 7 Vorstand
Dem Vorstand gehören an:
• Vorsitzender
• zwei stellvertretende Vorsitzende
• Geschäftsführer
• Kassierer
• vier bis sieben Beisitzer

Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für die Dauer von zwei Jahren gewählt. Dem Vorstand obliegt die Leitung des Vereins. Er ist für alle Aufgaben zuständig , die nach dieser Satzung nicht einem anderen Vereinsorgan zugewiesen sind. In diesen Wirkungsbereich fallen insbesondere folgende Angelegenheiten:
• Durchführung der Beschlüsse der Mitgliederversammlung
• Abfassung von Geschäftsbericht und Rechnungsabschluß
• Einberufung und Leitung der Mitgliederversammlung
• Verwaltung und Verwendung des Vereinsvermögens
• Aufnahme und Ausschluß von Vereinsmitgliedern

Der erste Vorsitzende oder einer der Stellvertreter vertritt gemeinsam mit einem stellvertretenden Vorsitzenden oder dem Geschäftsführer den Verein gerichtlich und außergerichtlich in allen Vereinsangelegenheiten, soweit erforderlich, nach Maßgabe der Beschlüsse der Mitgliederversammlung ( § 26 BGB).

Der Geschäftsführer führt die Geschäfte des Vereins im Rahmen der
Satzung und der Beschlüsse der Organe. Der Kassierer verwaltet das Vereinsvermögen und führt die Kasse. Er hat der Mitgliederversammlung die Jahresrechnung vorzulegen. Die Jahresabrechnung ist von zwei von der Mitgliederversammlung zu wählenden Kassenprüfern zu prüfen.

Der Vorsitzende hat die Sitzung des Vorstandes und die Mitgliederversammlungen einzuberufen und zu leiten. Im Verhinderungsfalle vertritt ihn ein stellvertretender Vorsitzender.

Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn außer dem Vorsitzenden noch drei weitere Vorstandsmitglieder anwesend sind.

Beschlüsse werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst. Stimmengleichheit bedeutet Ablehnung. Über die Beschlüsse des Vorstandes ist ein Protokoll zu führen. Dieses ist vom Vorsitzenden oder einem Stellvertreter zu unterzeichnen.

Zu den Sitzungen des Vorstandes ist spätestens vier Tage vor der Sitzung einzuladen. In begründeten Fällen können hiervon Ausnahmen gemacht werden.

Dem Vorstand bleibt es überlassen, für besondere Aufgaben oder Aktivitäten Ausschüsse zu bilden. Leiter und Mitglieder dieser Ausschüsse werden vom Vorstand benannt.

§ 8 Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung besteht aus den Mitgliedern des Vereins. Sie ordnet durch Beschlußfassung alle Angelegenheiten des Vereins, die nicht zum Zuständigkeitsbereich der anderen Organe gehören.

Der Mitgliederversammlung obliegt insbesondere:
• Wahl des Vorstandes
• Entlastung des Vorstandes
• Bestellung von Rechnungsprüfern
• Änderung der Satzung
• Beratung und Beschlussfassung über die Auflösung des Vereins

Der Vereinsvorsitzende oder ein Stellvertreter beruft die Mitgliederversammlung schriftlich mit einer Frist von acht Tagen unter Angabe der Tagesordnung ein. Die Mitgliederversammlung ist jährlich mindestens einmal einzuberufen und wird vom Vereinsvorsitzenden oder einem Stellvertreter geleitet.

Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist einzuberufen, wenn 1/10 der Vereinsmitglieder dieses schriftlich unter Angabe des Grundes gegenüber dem Vorstand beantragt.

Die ordentliche Mitgliederversammlung ist, sofern diese Satzung nichts Anderes bestimmt, ohne Rücksicht auf die Zahl anwesender Mitglieder beschlussfähig.
Jedes Mitglied hat eine Stimme. Die Mitgliederversammlung faßt ihre Beschlüsse mit einfacher Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Vereinsmitglieder. Stimmengleichheit gilt als Ablehnung.

Auf Verlangen eines Mitgliedes müssen Abstimmungen / Wahlen geheim stattfinden.

Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist eine Niederschrift zu fertigen. Die Niederschrift ist vom Vorsitzenden und einem Stellvertreter zu unterzeichnen.

§ 9 Tagesordnung
Die Tagesordnung für die ordentliche Mitgliederversammlung muß folgende Punkte enthalten:
• Jahresbericht des Vereinsvorstandes
• Jahresrechnung
• Rechnungsprüfungsbericht und die Entlastung des Vorstandes
• Neuwahl des Vorstandes (alle zwei Jahre)
• Verschiedenes.

§ 10 Änderung der Satzung
Die Änderung der Satzung bedarf einer Mehrheit von mindestens zwei Drittel der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder.

§ 11 Vereinsauflösung
Die Auflösung des Vereins kann nur durch Beschluß einer Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von zwei Drittel der stimmberechtigten Mitglieder erfolgen.

Die Einladung zu dieser Mitgliederversammlung muß mindestens vier Wochen zuvor an alle Mitglieder schriftlich ergehen. Sie muß den Antrag auf Auflösung des Vereins sowie die Begründung des Antrages enthalten.

Sind trotz ordnungsgemäßer Einladung zwei Drittel der
stimmberechtigten Mitglieder nicht erschienen, so muss innerhalb von vier Wochen eine neue Mitgliederversammlung stattfinden, die dann mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder die Auflösung des Vereins beschließen kann.

Bei Auflösung des Vereins fällt das Vermögen des Vereins an die Stadt Harsewinkel.

§ 12 Inkrafttreten der Satzung
Vorstehende Satzung wurde von der Mitgliederversammlung am 04. November 2010 beschlossen. Sie tritt in Kraft, sobald sie in das Vereinsregister beim Amtsgericht in Gütersloh eingetragen ist. Gleichzeitig tritt die Satzung vom 04.11.1985 außer Kraft.

33428 Harsewinkel , den 04.11.2010

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auf unserer Webseite ausfüllen oder den Mitgliedsantrag hier als PDF-Dokument herunterladen.
Hinweis: Über die Aufnahme von neuen Mitgliedern entscheidet der Vorstand.

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Einkaufsstadt-Gutschein

Der Einkaufsstadt Harsewinkel Geschenkgutschein kann an verschiedenen Verkaufsstellen erworben und eingelöst werden. Mit einem Wert, der flexibel in 5-Euro-Schritten zwischen 15€ und 150€ gewählt werden kann, bietet dieser Gutschein eine breite Palette an Möglichkeiten für Geschenke oder persönliche Einkäufe. Gültig für ein Jahr nach Ausstellung, ist er eine ideale Option, um die Vielfalt und Attraktivität des lokalen Einzelhandels zu unterstützen und zu genießen.

Kontakt

Werbegemeinschaft Harsewinkel e.V.
August-Claas-Straße 38, 33428 Harsewinkel
Tel.: 05247 3603
info@werbegemeinschaft-harsewinkel.de